Wir betreuen unsere Kunden in Sachen Insolvenzrecht, und legen dabei besonderen Wert auf die Anforderung, das Weiterbestehen des Unternehmens und seinen Geschäftswert auch in Krisensituationen zu garantieren. In diesem Zusammenhang bieten wir eine Beratung sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Verfahren an, die mit der Krise des Unternehmens in Verbindung stehen.
Wir verfügen über zahlreiche Erfahrungen bei der Verwaltung von Insolvenz- und Vergleichsverfahren und bei der Neuorganisation von Gesellschaften im Rahmen der außerordentlichen Geschäftsführung, einschließlich der Verfahren gemäß italienischem gesetzesvertretendem Dekret Nr. 270/99 (sog. Prodi bis) und gemäß italienischer Gesetzesverordnung Nr. 347 aus 2003, die unter Abänderung in das Gesetz Nr. 39/2004 (sog. Legge Marzano) umgewandelt wurde, mittels Abwicklung von Beteiligungen und von Unternehmenskomplexen.